Karlsruhe, September 2011. Die Anwaltskanzlei Stemmer, Huck und Kollegen vertritt Rentner, die zum Teil in Rumänien geboren, nach Deutschland übergesiedelt sind und in beiden Staaten rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet eine geringere Rente, indem sie eine fiktive rumänische Rente annimmt und bei der deutschen Rente in Abzug bringt. Der sogenannte Fiktivabzug beläuft sich in der Regel auf 120 bis 160 Euro pro Monat.… mehr “Bundessozialgericht verbietet Fiktivabzug bei der Anrechnung rumänischer Renten”