Das war 2012 – Die wichtigsten Urteile zum Onlinehandel

Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen im E-Commerce

Das war 2012 - Die wichtigsten Urteile zum Onlinehandel

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Fachanwältin für IT-Recht aus Mainz, betreut seit 2005 die Kolumne „E-Shop- Rechtstipp“ in der Zeitschrift INTERNET WORLD Business, der News- und Informationsplattform für Internetprofessionals (www.internetworld.de). Auch zu Beginn des neuen Jahres stellt sie die Tipps des abgelaufenen Jahres in einem eBook zusammen und gibt damit einen Überblick über die wichtigsten, aktuellen Gerichtsentscheidungen aus 2012.

Der eigene Webshop ist für viele Unternehmen zum strategischen Verkaufskanal geworden. Dabei unterliegen Händler in Deutschland den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die wettbewerbsrechtlichen Hürden für Internet-händler sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf über ein Ladengeschäft. Hinzu kommt, dass durch die Rechtsfiguren der Abmahnung und der daran anknüpfenden einstweiligen Verfügung die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch potentielle Konkurrenten sehr einfach gemacht wird. Abmahnanwälte haben diesen „Markt“ als Einnahmequelle für sich entdeckt. „Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels sehr häufig abgemahnt wird. Vielen Händlern ist diese Gefahr scheinbar nicht bewusst. Noch immer gibt es viele Online-Shops, die den rechtlichen Vorschriften nicht entsprechen und so wettbewerbsrechtliche Abmahnungen geradezu herausfordern.“, so Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer.

Einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Bereich eCommerce verschafft die Zusammenstellung der Artikel aus der Kolumne „E-Shop- Rechtstipp“ der Zeitschrift INTERNET WORLD Business aus dem Jahre 2012, die 14-tägig erscheint. Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer ist Expertin im E-Commerce-Recht und betreut die Kolumne seit 2005 und hat die aktuellen Urteile in einem eBook auf der Kanzleiwebsite bereit gestellt: res-media.net

Über RES MEDIA

Die im Jahr 2007 gegründete Kanzlei RES MEDIA mit Hauptsitz in Mainz steht für hoch spezialisierte Rechtsberatung in den Kernbereichen IT-Recht, Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Das Expertenteam besteht aus vier Fachanwälten für Informationstechnologierecht (IT-Recht) an den Standorten Mainz und Mannheim.

Kontakt:
ResMedia – Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
Sabine Heukrodt-Bauer
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