Große Razzia – kleine Rückgabe

Enttäuschte Betreiber von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ kamen extra
aus München/Wenzel Cerveny: „Landshuter Staatsanwälte kennen Rechtslage nicht“/Er
verweist auf Urteil des Bundesgerichtshofes

Große Razzia - kleine Rückgabe

Magere Rückgabe von beschlagnahmten Waren (v.l.) beklagen Wenzel und Jerry Cerveny. (Bildquelle: @Foto: Josef König für DCI)

MÜNCHEN/LANDSHUT – Große Razzia im Februar – magere

Warenrückgabe im April: Die Betreiber von „Hanf – der etwas andere

Bioladen“ kamen mit großen Erwartungen am Mittwoch zur Polizei in die

Landshuter Neustadt. Gründer Wenzel Cerveny (59) und Regionalleiter

Jerry Cerveny (55) reisten extra mit einem Mercedes-Sprinter an, um

beschlagnahmte Waren in größeren Mengen abzuholen…

Die Enttäuschung war groß: Magere 17 Cannabis-Teeschachteln und ein mutwillig angebrochener

„Knaster“-Tabakbeutel mit Steuerbanderole gab die Polizei heraus. „Wir

fühlen uns veräppelt. Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmen Waren im

Wert von 15.000 Euro und lassen uns wegen 50 Euro extra aus München zur

Abholung kommen“, sagt der Hanfladen-Gründer Wenzel Cerveny (59),

Geschäftsführer der DCI Cannabis Institut GmbH (München), die bayernweit

elf Läden betreibt.

Zur Vorgeschichte: Die Landshuter Ermittler haben am 2. Februar 2021

zugeschlagen: Die Läden in der Theaterstraße 61 und in der Ingolstädter

Theresienstraße 28 erhielten Besuch von Polizeibeamten. Nach Auffassung

des Ermittlungsrichters, der den Untersuchungsbeschluss unterzeichnet

hat, handelt es sich bei den Tees um Cannabis-Pflanzenteile, „deren

Verkauf nicht gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient,

sondern dem Konsum durch den Endverbraucher“. Vorgeworfen wird

Mitarbeitern der Ladenkette „unerlaubtes Handeltreiben mit

Betäubungsmitteln“ nach §29 Abs. 1 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz

(BtMG).

„Die Ermittler unterstellen uns aus Unkenntnis oder bewusst aus Schikane

ein Drogendelikt“, wirft Cerveny den Landshuter Ermittlern vor. Bereits

vor einem Urteil des Bundesgerichtshofes in der Sache sind die

bayerischen Staatsanwälte und Polizisten bei der nicht-psychoaktiven

Substanz Cannabidiol (CBD) in vollem Bewusstsein von „Marihuana“

ausgegangen. Cerveny verweist auf ein Urteil des Gerichtshofes der

Europäischen Union vom 19.11.20 nachlesen: (PM Nr. 141/20:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf).

„CBD ist kein Suchtmittel“, stellt der Europäische Gerichtshof

unmissverständlich fest. Perfide werde es allerdings, so Cerveny, wenn

CBD-Produkte in den Hanfläden sichergestellt werden, aber zur gleichen

Zeit in den Regalen der Drogeriemärkte von DM, Rossmann, Müller oder

Reformhaus stehen. Auf diesem Auge scheint die bayerische

Staatsanwaltschaft blind zu sein.

BGH stellte klar: Hanftee-Verkauf an Endkunden erlaubt

Noch klarer wird die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes

(BGH) in Leipzig vom 24. März 2021 (AZ 6 StR 240/20): Nach Ansicht des

6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes darf Hanftee (also Hanfrohstoff),

wenn er aus zertifiziertem EU-Nutzhanfanbau stammt und der Gehalt an der

psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht

übersteigt, auch an Endverbraucher verkauft werden ( https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021066.html).

„Unsere Ware übersteigt die 0,2 Prozent THC nicht. Das haben die Untersuchungen der

Münchner Ermittlungsbehörden schon ergeben“, sagt Hanfaktivist Wenzel Cerveny. Er

wirft den Landshuter Ermittlungsbehörden

Schikane und Verschwendung von Steuermitteln vor. Er fordert die

sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Waren. Statt einer Anklage

erwartet er eine Entschuldigung. „Die Ermittlungsbeamten haben

inzwischen enormen wirtschaftlichen Schaden angerichtet“, betont

Cerveny.

Über die DCI GmbH

DCI-Gründer und Geschäftsführer Wenzel Vaclav Cerveny (59) hat sich seit

Anfang 2014 einen Namen in der deutschen Legalisierungsbewegung gemacht.

Unter dem Dach der im Dezember 2016 gegründeten DCI GmbH hat er seine

Aktivitäten gebündelt. Er war Veranstalter der zwei Münchner Cannabis

XXL-Messen 2015 und 2017. Seit Mai 2017 läuft die Einzelhandelskette

„Hanf der etwas andere Bioladen“ mit einem Muster-Shop in der Münchner

Einsteinstraße 163. Inzwischen gibt es bayernweit elf Filialen (München

3x, Augsburg 3x, Ingolstadt, Landshut, Regensburg, Rosenheim und

Baldham) und ein weiteres Geschäft in Esch-sur-Alzette (Luxembourg). Die

Hanfläden sind zudem als Anlaufstation für Patienten gedacht, die sich

über die Auswirkungen des 2017 erlassenen Cannabis als Medizin-Gesetz

austauschen wollen. Online sind die Produkte unter

https://hanf-bioladen.de zu bestellen.

Bildtext:

Magere Rückgabe: Nur 17 Packungen Cannabis-Tee und einen mutwillig

aufgebrochener Knaster-Tabak hat die Polizei nach der großen

Februar-Razzia im Landshuter Geschäft von „Hanf – der etwas andere

Bioladen“ zurückgegeben. Traten am Mittwoch enttäuscht die Rückfahrt

nach München an (v.l.) : Gründer Wenzel Cerveny (59) und Regionalleiter

Jerry Cerveny (55). (Foto: Josef König für DCI/honorarfrei).

Bildquelle: @Foto: Josef König für DCI

Über die DCI Cannabis Institut GmbH

DCI-Gründer und Geschäftsführer Wenzel Vaclav Cerveny (59) hat sich seit Anfang 2014 einen Namen in der deutschen Legalisierungsbewegung gemacht. Unter dem Dach der im Dezember 2016 gegründeten DCI Cannabis Institut GmbH hat er seine Aktivitäten gebündelt. Er war Veranstalter der zwei Münchner Cannabis XXL-Messen 2015 und 2017. Seit Mai 2017 läuft der Einzelhandel „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in der Münchner Einsteinstraße 163. Online sind die Produkte unter https://hanf-bioladen.de zu bestellen.

Firmenkontakt
DCI Cannabis Institut GmbH
Wenzel Vaclav Cerveny
Einsteinstraße 163
81677 München
0178/9067294
cerveny@cannabis-institut.de
http://www.cannabis-institut.de

Pressekontakt
Pressebüro König
Josef König
Stadtplatz 26
84347 Pfarrkirchen
0049851910771
00498561910773
info@koenig-online.de
http://www.koenig-online.de/pressefach_dci_cannabis_institut_gmbh.html