Steuerstrafverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Kassenführung

Steuerstrafverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Kassenführung

Steuerberater Roland Franz

Alle Gewerbetreibenden, die überwiegend oder ganz mit Bargeld hantieren, stehen seit jeher unter besonderer Kontrolle der Finanzverwaltung. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden der Einzelhandel und insbesondere die Gastronomie immer stärker seitens der Finanzverwaltung durch Betriebsprüfer bedrängt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin, dass es im Rahmen der Betriebsprüfungen insbesondere von klein- und mittelständischen Betrieben ständig zu Steuerstrafverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Kassenführung kommt. „Die Finanzverwaltung hängt sich hierbei häufig an Kleinigkeiten auf“, so Steuerberater Roland Franz.

Jetzt stellt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans die betroffenen Branchen an den Pranger und eröffnet eine Hetzjagd auf „Bargeldbranchen“. Einer Pressemitteilung vom 3. April 2014 vom Finanzministerium NRW entnimmt man seinen „Schlachtruf“: „Wir werden den massenhaften Betrug an manipulierten Kassen nicht länger hinnehmen.“

„Der nordrhein-westfälische Finanzminister hat sich bereits mit dem Ankauf von Steuersünder-CDs einen Namen gemacht und stärkt jetzt mit derartigen Aussagen das teilweise bisher schon fragliche Verhalten von Betriebsprüfern der entsprechenden Branchen. Es scheint eine regelrechte Treibjagd auf Einzelhändler und Gastronomen eingeleitet zu werden. Aber es bleibt zu hoffen, dass sich die betroffenen Unternehmer nicht durch derartige Repressalien einschüchtern lassen und sich gegen unsauber durchgeführte Betriebsprüfungen und überzogene Steuernachforderungen zur Wehr setzen“, erklärt Steuerberater Roland Franz und rät jedem Gewerbetreibenden, sich an ein qualifiziertes Beratungsbüro zu wenden und einen Kassencheck zu machen, um eventuelle Schwachstellen zu beseitigen.
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